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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich präventiver Jugendarbeit im Freistaat Sachsen vom 5. Dezember 1996

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich präventiver Jugendarbeit im Freistaat Sachsen vom 5. Dezember 1996 vom 9. April 2001 (SächsABl. S. 631)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
zur Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich präventiver Jugendarbeit im Freistaat Sachsen (PrävJuArb) vom 5. Dezember 1996

Vom 9. April 2001

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich präventiver Jugendarbeit im Freistaat Sachsen vom 5. Dezember 1996 (SächsABl. S. 81) wird wie folgt geändert:
Nach Satz 1 der Nummer 6.2 wird folgender Satz eingefügt:
„Förderungen, die ausschließlich als Personalkostenzuschüsse gewährt werden, erfolgen als Festbetragsfinanzierung.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft.

Dresden, den 9. April 2001

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
In Vertretung
Dr. Albin Nees
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 22, S. 631

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2001

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2001