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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Durchführung von Freizeitveranstaltungen der Gefangenen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Durchführung von Freizeitveranstaltungen der Gefangenen vom 21. August 2002 (SächsJMBl. S. 121)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Durchführung von Freizeitveranstaltungen der Gefangenen

Vom 21. August 2002

I.

In Nummer 3.1 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Durchführung von Freizeitveranstaltungen der Gefangenen vom 14. Februar 1994 (SächsJMBl. S. 23), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. November 1999 (SächsJMBl. S. 186), wird im Benehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen die Angabe „5 DM“ durch die Angabe „2,56 EUR“ ersetzt.

II.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 21. August 2002

Der Staatsminister der Justiz
Dr. Thomas de Maizire

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2002 Nr. 9, S. 121

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2017