Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Härtefall-Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte
Vom 23. Dezember 2003
I.
Die Härtefall-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte vom 30. September 2002 (SächsABl. S. 1189), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11. April 2003 (SächsABl. S. 458), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 6.2 Satz 4 wird die Angabe „31. Dezember 2003“ durch die Angabe „30. Juni 2004“ ersetzt.
- 2.
- In den Vordrucken „Antrag“ und „Antrag für Körperschaften“ wird jeweils die Angabe „abzugeben bis 31. Dezember 2003“ durch die Angabe „abzugeben bis 30. Juni 2004“ ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.
Dresden, den 23. Dezember 2003
Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo