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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Härtefall-Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Härtefall-Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte vom 23. Dezember 2004 (SächsABl. S. 127)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Härtefall-Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte

Vom 23. Dezember 2003

I.

Die Härtefall-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte vom 30. September 2002 (SächsABl. S. 1189), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11. April 2003 (SächsABl. S. 458), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 6.2 Satz 4 wird die Angabe „31. Dezember 2003“ durch die Angabe „30. Juni 2004“ ersetzt.
2.
In den Vordrucken „Antrag“ und „Antrag für Körperschaften“ wird jeweils die Angabe „abzugeben bis 31. Dezember 2003“ durch die Angabe „abzugeben bis 30. Juni 2004“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.

Dresden, den 23. Dezember 2003

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 6, S. 127

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005