Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Geltung von Stundentafeln an Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I) und Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet im Freistaat Sachsen
Az.: 31-6511.00/2
Vom 16. Juli 1997
[zuletzt geändert durch VwV vom 1. August 1999]
1 außer Kraft
2 außer Kraft
3 außer Kraft
4 Mittelschule
Zur Erteilung des Unterrichts gilt an allen Mittelschulen mit Ausnahme der Mittelschulen im deutsch-sorbischen Gebiet, die Sorbisch als Muttersprache oder Sorbisch als Zweitsprache oder Sorbisch als Fremdsprache unterrichten, die als Anlage 5 „Stundentafel für die Mittelschule“ beigefügte Stundentafel.
5 Mittelschule im deutsch-sorbischen Gebiet
Zur Erteilung des Unterrichts gilt an allen Mittelschulen im deutsch-sorbischen Gebiet, die
- Sorbisch als Muttersprache unterrichten, die als Anlage 6 „Stundentafel für die Mittelschule Sorbisch (A) Muttersprache“,
- Sorbisch als Zweitsprache oder Fremdsprache unterrichten, die als Anlage 7 „Stundentafel für die Mittelschule Sorbisch (B) Zweitsprache und (C) Fremdsprache“,
6 Gymnasium (Sekundarstufe I)
Zur Erteilung des Unterrichts in der Sekundarstufe I gelten an allen Gymnasien mit Ausnahme des Sorbischen Gymnasiums die als Anlagen 8a bis 8d „Stundentafel für das Gymnasium Sekundarstufe I“ beigefügten Stundentafeln.
7 Sorbisches Gymnasium
Zur Erteilung des Unterrichts in der Sekundarstufe I gelten am Sorbischen Gymnasium die als Anlagen 9a und 9b „Stundentafel für das Sorbische Gymnasium Sekundarstufe I“ beigefügten Stundentafeln.
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8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig treten die Punkte 1 und 2 der Anlage der Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung von Stundentafeln an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet und Gymnasien (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen vom 10. Juli 1992 (ABl.SMK Nr. 10/1992 S. 5) außer Kraft.
Dresden, den 16. Juli 1997
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
In Vertretung
Norbert Görlich
Ministerialdirigent