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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

Vollzitat: Änderung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen vom 8. Januar 2003 (SächsABl. S. 184)

Änderung der Verwaltungsvereinbarung
zur Durchführung des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms
zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

Vom 8. Januar 2003

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatsministerin für Soziales, und die Bundesanstalt für Arbeit, vertreten durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes Sachsen, beschließen folgende Änderungen der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 634), zuletzt geändert durch Verwaltungsvereinbarung vom 1. August 2002 (SächsABl. S. 975):

1.
Begriffe und Bezeichnungen werden wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift wird das Wort „Schwerbehinderter“ durch die Wörter „schwerbehinderter Menschen“ ersetzt.
 
b)
In Satz 1 werden die Wörter „Gesundheit, Jugend und Familie,“ gestrichen.
 
c)
In Ziffer I wird das Wort „Schwerbehinderter“ durch die Wörter „schwerbehinderter Menschen“ ersetzt;
 
d)
In Ziffer II Nr. 1 werden
 
 
aa)
in Satz 2 das Wort „Hauptfürsorgestelle“ durch das Wort „Integrationsamt“ ersetzt;
 
 
bb)
in Satz 3 die Wörter „Mit den am 5. August 2002 noch verfügbaren ungebundenen Fördermitteln sind“ gestrichen und nach dem Wort „Frauen“ das Wort „sind“ eingefügt;
 
 
cc)
in Satz 5 die Wörter „Gesundheit, Jugend und Familie“ gestrichen;
 
 
dd)
in Satz 6 die Wörter „die Hauptfürsorgestelle“ durch die Wörter „das Integrationsamt“ ersetzt.
 
e)
In Ziffer II werden in Nummer 2 und 3 jeweils die Wörter „der Hauptfürsorgestelle“ durch die Wörter „dem Integrationsamt“ ersetzt.
 
f)
In Ziffer III Nr. 1 wird das Wort „Schwerbehinderten“ durch die Wörter „schwerbehinderten Menschen“ ersetzt.
 
g)
In Ziffer IV Satz 2 werden die Wörter „der Hauptfürsorgestelle“ durch die Wörter „dem Integrationsamt“ ersetzt.
2.
Die Laufzeit des Sächsischen Schwerbehinderten-Arbeitsmarktprogramms wird um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2004, verlängert.
3.
Der vom Integrationsamt zur Finanzierung des Sächsischen Schwerbehinderten-Arbeitsmarktprogramms aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bereitgestellte Betrag von 8 Millionen EUR wird um weitere 2 Millionen EUR auf insgesamt 10 Millionen EUR erhöht. Soweit Bedarf vorliegt und Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehen, kann in Abstimmung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und dem Landesarbeitsamt der vereinbarte Betrag weiter aufgestockt werden.

Dresden, den 8. Januar 2003

Die Staatsministerin für Soziales
Christine Weber

Der Präsident des
Landesarbeitsamtes
Dr. Alois Streich

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2003 Nr. 9, S. 184

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. Februar 2003

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005