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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Projektkoordinatoren“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Projektkoordinatoren“ vom 3. Januar 2005 (SächsABl. S. 93), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 852)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Projektkoordinatoren“

Vom 3. Januar 2005

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt B der „ Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen “ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) den Einsatz von Projektkoordinatoren. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.

Gegenstand der Förderung:
Gemäß ESF-Richtlinie wird das Management arbeitsmarktpolitischer Projekte durch die Förderung von Kosten für das Arbeitsentgelt zuzüglich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und von Sachkosten für Personen unterstützt, die mehrere arbeitsmarktpolitische Projekte (einschließlich arbeitsmarktpolitischer Projekte, die auf die Verbesserung der Chancengleichheit gerichtet sind) im Freistaat Sachsen initiieren, betreuen, koordinieren oder durchführen (Projektmanagement). Es kann auch der Einsatz von Projektkoordinatoren im sozialen und kulturellen Bereich sowie mit dem Ziel der Kooperation und Verbindung von Schule und Wirtschaft berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine Projektförderung. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.

Förderziel:
Die zu koordinierenden Projekte müssen auf eine kurz- beziehungsweise mittelfristige Eingliederung der Projektteilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt oder Ausbildungsmarkt gerichtet sein.

Zielgruppe:
Teilnehmer an den zu koordinierenden arbeitsmarktpolitischen Projekten sollen folgende Personengruppen sein:

  • Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Definition gemäß SGB III) einschließlich wenn diese Personen eine Existenzgründung beabsichtigen
  • Schüler und Schülerinnen unmittelbar vor Eintritt in die Berufsausbildung beziehungsweise die Erwerbstätigkeit
  • Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen (Definition gemäß SGB III)
  • auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen
mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen

Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein, bei denen die Projektkoordinatoren beschäftigt sind.

Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.:    0351/4910-4930
      Fax:    0351/4910-1015.
Die Antragstellung ist zu folgenden Stichtagen möglich:

  • bis zum 31. März 2005 für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. November 2005 beginnen,
  • bis zum 30. September 2005 für Projekte, die zwischen dem 1. Dezember 2005 und dem 31. Mai 2006 beginnen,
  • bis zum 31. März 2006 für Projekte, die zwischen dem 1. Juni 2006 und dem 31. Dezember 2006 beginnen.
Vor Antragstellung wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal zu Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) zu informieren und eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.

Auswahlverfahren:
Aus den bis zum jeweiligen Stichtag eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen wird ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:

  • Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur
  • zu erwartende Integration der Teilnehmer an den zu koordinierenden Projekten in den ersten Arbeitsmarkt (unter Berücksichtigung der Zielgruppe) bei effizientem Mitteleinsatz,
  • Orientierung an den Anforderungen der Wirtschaft
  • Zahl der zu koordinierenden Projekte
  • Zahl der Teilnehmer in den zu koordinierenden Projekten
  • Beitrag zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dresden, den 3. Januar 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 5, S. 93

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Januar 2005

    Fassung gültig bis: 26. Oktober 2006