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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung der Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei für die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit vom 12. Mai 1998

Vollzitat: Änderung der Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei für die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit vom 12. Mai 1998 vom 16. November 1998 (SächsABl. S. 834)

Änderung der Richtlinie
der Sächsischen Staatskanzlei
für die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit vom 12. Mai 1998

Vom 16. November 1998

Die Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei für die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit vom 12. Mai 1998 vom 16. November 1998 (SächsABl. S. 410) wir wie folgt geändert:

Nummer 3.1 erhält folgende Fassung:

„3.1
Anträge zur Förderung können von eingetragenen Vereinen, Kommunen und anerkannten freien Trägern gestellt werden.
Die Antragsteller sollen ihren Sitz beziehungsweise Tätigkeitsbereich im Freistaat Sachsen haben.“

Dresden, den 16. November 1998

Der Staatsminister
für Bundes- und Europaangelegenheiten
Günter Meyer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1998 Nr. 48, S. 834

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. November 1998

    Fassung gültig bis: 28. Dezember 2001