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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen (Förderrichtlinie Ausbildungsverbünde und Zusatzqualifikationen)

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen (Förderrichtlinie Ausbildungsverbünde und Zusatzqualifikationen) vom 8. Juli 2004 (SächsABl. S. 790)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen
(Förderrichtlinie Ausbildungsverbünde und Zusatzqualifikationen)

Vom 8. Juli 2004

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen (Förderrichtlinie Ausbildungsverbünde und Zusatzqualifikationen) vom 26. Juni 2002 (SächsABl. S. 765) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 5.3.1 Ziffer 3 Satz 1 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„der Vertrag über die Berufsausbildung für das Ausbildungsjahr 2004/2005 begründet und die Ausbildung begonnen worden ist.“
2.
In Anlage 2 werden folgende Berufsbezeichnungen ergänzt:
Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik*
Bodenlegerin*
Fachkraft für Abwassertechnik*
Fachkraft im Fahrbetrieb*
Fachkraft für Kreislauf und Abfallwirtschaft*
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice*
Fachkraft für Schutz und Sicherheit*
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik*
Fahrradmonteurin*
Maschinen- und Anlagenführerin*
Schädlingsbekämpferin*
*
neue und neugeordnete Berufe, deren Ausbildungsordnungen seit 2002 neu in Kraft getreten sind oder in 2004 voraussichtlich in Kraft treten werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Dresden, den 8. Juli 2004

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 32, S. 790

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. August 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007