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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen
Normenhistorie

Normenhistorie

Stammfassung

Beschluß der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Beschluß der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. November 1998 (SächsABl. S. 874)

Ist Nachfolger von:

Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 24. August 1993 (SächsABl. 1996 S. 55), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. Mai 1997 (SächsABl. S. 528) geändert worden ist

Ist Vorgänger von (wurde abgelöst):

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2002 (SächsGVBl. S. 225), der zuletzt durch den Beschluss vom 22. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 416) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 17. März 2004 (SächsABl. SDr. S. S 222)

Außer Kraft gesetzt durch

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

vom 10. November 1999 (SächsGVBl. S. 225)

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 1998 Nr. 50, S. 874
Fsn-Nr.: 111