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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen vom 25. September 2008 (SächsGVBl. S. 599)

Berichtigung

der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

Vom 25. September 2008

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO ) vom 8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555) wird wie folgt berichtigt:

1.
In der Eingangsformel wird nach der Angabe „§ 62 Abs. 1“ die Angabe „, 2“ eingefügt.
2.
In § 7 Satz 1 wird die Angabe „zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen nach § 20 Satz 2 Nr. 1“ gestrichen.
3.
Dem § 20 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Eine der beiden fortgeführten Fremdsprachen muss Englisch sein.“

Dresden, den 25. September 2008

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Dittrich
Referatsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2008 Nr. 14, S. 599
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008