1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Meldegesetzes

Vollzitat: Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Meldegesetzes vom 8. Januar 2010 (SächsGVBl. S. 35)

Berichtigung der Verordnung

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Durchführung des Sächsischen Meldegesetzes

Vom 8. Januar 2010

Die Anlagen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Meldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) vom 13. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 540), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2009 (SächsGVBl. S. 602), werden wie folgt berichtigt:

1.
In der Anlage 1b wird in Nummer 1 Buchst. i fünfter Satz die Angabe „❽“ durch die Angabe „❼“ ersetzt.
2.
In der Anlage 2b wird in Nummer 1 Buchst. i fünfter Satz die Angabe „❽“ durch die Angabe „❼“ und in Nummer 2 Gliederungsnummer ❺ das Wort „Ummeldung“ durch das Wort „Anmeldung“ ersetzt.
3.
In der Anlage 3b Nummer 1 wird die Gliederungsangabe „j)“ durch die Gliederungsangabe „f)“ und in Nummer 2 Gliederungsnummer ➌ das Wort „Ummeldung“ durch das Wort „Abmeldung“ ersetzt.
4.
In der Anlage 4b Nummer 1 wird die Gliederungsangabe „j)“ durch die Gliederungsangabe „i)“ ersetzt.

Dresden, den 8. Januar 2010

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Arens
Abteilungsleiter

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2010 Nr. 2, S. 35
    Fsn-Nr.: 26

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2010