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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

Vollzitat: Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 13. Dezember 1996 (SächsGVBl. S. 506)

Gesetz

zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Vom 13. Dezember 1996

Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 1996 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ( Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Dritte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 1 nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt oder gegenstandslos wird, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 13. Dezember 1996

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1996 Nr. 25, S. 506
    Fsn-Nr.: 72-11

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. Dezember 1996