Gesetz
zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vom 13. Dezember 1996
Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 1996 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ( Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Dritte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 1 nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt oder gegenstandslos wird, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 13. Dezember 1996
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf