Gesetz
 
    zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
 
    Vom 29. April 2002
Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2002 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem am 20. Dezember 2001 in Berlin unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 29. April 2002
 Der Landtagspräsident 
        
 Erich Iltgen 
      
 Der Ministerpräsident 
        
 Prof. Dr. Georg Milbradt 
      
 Der Staatsminister für Soziales, 
        
 Gesundheit, Jugend und Familie 
        
 Dr. Hans Geisler 
      
