1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vollzitat: Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 29. April 2002 (SächsGVBl. S. 159)

Gesetz
zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 29. April 2002

Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2002 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 20. Dezember 2001 in Berlin unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 29. April 2002

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister für Soziales,
Gesundheit, Jugend und Familie
Dr. Hans Geisler

 

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2002 Nr. 8, S. 159
    Fsn-Nr.: 711-15

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. Mai 2002