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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1826)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Vom 9. Dezember 2015

Das mit Datum vom 3. Juli 2015 (SächsABl. S. 1031) bekannt gegebene Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ wird in folgenden Punkten geändert:

Nummer 3 – Begünstigte

Beseitigung der Unstimmigkeit bei der Benennung der Begünstigten im Freistaat Sachsen

Nummer 4.1 – Grenzübergreifender Bezug

Definition des Kriteriums der „Gemeinsamen Finanzierung“

Nummer 4.4.3 – Bestimmungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Klarstellende Regelung zu den Projektvorbereitungskosten
Regelung zur Binnenmarktrelevanz für öffentliche Auftraggeber
Einführung eines Schwellenwertes bei nicht öffentlichen Auftraggebern

Nummer 4.5.2.2 – Personalkostenpauschale

Konkretisierung der Regelungen zur Anwendung der Personalkostenpauschale

Nummer 4.5.4.2 – Bau- und Baunebenkosten

Anpassung der Baunebenkosten für sächsische Begünstigte auf 15 Prozent

Nummer 4.6 – Nichtförderfähige Ausgaben

redaktionelle Anpassung

Nummern 4.7.2 und 4.7.3 – Nettoeinnahmen

Konkretisierung der Regelung für Nettoeinnahmen während und nach Abschluss der Projektlaufzeit

Die geänderte Fassung gilt für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023 und ist im Internet unter www.sn-cz2020.eu veröffentlicht.

Dresden, den 9. Dezember 2015

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2015 Nr. 52, S. 1826
    Fsn-Nr.: 5502

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2014

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2021