Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan II
Vom 4. Januar 2016
I.
Die VwV-Vollstreckungsplan II vom 29. Mai 2013 (SächsABl. S. 598), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABl. SDr. S. S 419), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Ziffer II Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie“ durch die Wörter „Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie“ ersetzt und die Wörter „und des SKH Rodewisch“ gestrichen.
- 2.
- Ziffer III wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1.3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Buchstabe b wird gestrichen.
- bb)
- Die bisherigen Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
- b)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
-
Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des SKH Arnsdorf für alle Landgerichtsbezirke.“. - bb)
- Buchstabe g wird gestrichen.
- 3.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- Die laufende Nummer 4 wird gestrichen.
- b)
- Die nachfolgenden laufenden Nummern 5 bis 7 werden zu laufenden Nummern 4 bis 6.
II.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 4. Januar 2016
Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch