1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan II

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan II vom 4. Januar 2016 (SächsABl. S. 70)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan II

Vom 4. Januar 2016

I.

Die VwV-Vollstreckungsplan II vom 29. Mai 2013 (SächsABl. S. 598), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABl. SDr. S. S 419), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer II Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie“ durch die Wörter „Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie“ ersetzt und die Wörter „und des SKH Rodewisch“ gestrichen.
2.
Ziffer III wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 1.3 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Buchstabe b wird gestrichen.
 
 
bb)
Die bisherigen Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
 
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des SKH Arnsdorf für alle Landgerichtsbezirke.“.
 
 
bb)
Buchstabe g wird gestrichen.
3.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
 
a)
Die laufende Nummer 4 wird gestrichen.
 
b)
Die nachfolgenden laufenden Nummern 5 bis 7 werden zu laufenden Nummern 4 bis 6.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 4. Januar 2016

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2016 Nr. 3, S. 70
    Fsn-Nr.: 311

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. Januar 2016

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    5. Oktober 2023