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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Vollzitat: Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung vom 8. Juli 2016 (SächsGVBl. S. 282)

Gesetz
zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Vom 8. Juli 2016

Der Sächsische Landtag hat am 22. Juni 2016 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem Beitritt des Freistaates Sachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 16 Absatz 2 Satz 1 für den Freistaat Sachsen in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 8. Juli 2016

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister der Justiz
Sebastian Gemkow

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2016 Nr. 8, S. 282
    Fsn-Nr.: 305-10

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. August 2016