Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten
Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 21. Februar 2017 (SächsJMBl. S. 22), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. August 2023 (SächsJMBl. S. 199) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 199)
Datei befindet sich in Bearbeitung.