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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

Vollzitat: Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen vom 6. April 2017 (SächsGVBl. S. 178)

Gesetz
zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

Vom 6. April 2017

Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2017 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

1Dem am 26. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern unterzeichneten 3. DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt. 2Das 3. DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.1

Dresden, den 6. April 2017

In Vertretung
Erste Vizepräsidentin
Andrea Dombois

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2017 Nr. 5, S. 178
    Fsn-Nr.: 421-7

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 30. April 2017