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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vollzitat: Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 5. März 2019 (SächsGVBl. S. 311)

Zustimmungsgesetz

Vertrag
zur Änderung des Vertrages
des Freistaates Sachsen
mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Der Freistaat Sachsen

(im Folgenden: der Freistaat)

und

der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden,

derzeit bestehend aus den Gemeinden Chemnitz, Dresden und Leipzig,

(im Folgenden: der Landesverband)

haben auf der Grundlage von Artikel 109 Absatz 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Schlussprotokolls zu Artikel 4 Absatz 1 des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 7. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1346), der durch Vertrag vom 17. Januar 2006 (SächsGVBl. S. 386) und Vertrag vom 4. Dezember 2015 (SächsGVBl. 2016 S. 143) geändert worden ist (im Folgenden: der Vertrag), folgende Änderung des Vertrages vereinbart:

Artikel 1

1.
Der Vertrag wird wie folgt geändert:
a)
Artikel 4 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Lebens in Sachsen beteiligt sich der Freistaat an den laufenden Ausgaben der Jüdischen Glaubensgemeinschaft in Sachsen für deren religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie deren Verwaltung ab dem Jahr 2019 mit einem Gesamtbetrag von jährlich 1 070 000 Euro. Dieser Betrag schließt die Personal- und Sachkosten für die rabbinischen Belange ein.“

Artikel 2

Der Wortlaut des Vertrages einschließlich des Schlussprotokolls in der vom Inkrafttreten nach Artikel 3 Absatz 2 an geltenden Fassung kann durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht werden.

Artikel 3

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald ausgetauscht werden.

(2) Der Vertrag tritt am Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.1

Dresden, den 5. März 2019

Für den Freistaat Sachsen
Michael Kretschmer
Ministerpräsident

Für den Landesverband Sachsen
der Jüdischen Gemeinden
Dr. Nora Goldenbogen
Vorsitzende

Für die Jüdische Gemeinde Chemnitz
Dr. Ruth Röcher
Vorsitzende

Für die Jüdische Gemeinde zu Dresden
Dr. Nora Goldenbogen
Vorsitzende

Für die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig
Küf Kaufmann
Vorsitzender

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2019 Nr. 8, S. 311
    Fsn-Nr.: 73

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. August 2019