1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Zweiten Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV zur GVGA und GVO

Vollzitat: Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Zweiten Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV zur GVGA und GVO vom 10. Mai 2019 (SächsJMBl. S. 190)

Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Zweiten Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV zur GVGA und GVO

Vom 10. Mai 2019

Die Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV zur GVGA und GVO vom 28. Dezember 2018 (SächsJMBl. 2019 S.2) wird wie folgt berichtigt:

1.
In Großbuchstabe A Ziffer III § 181 Absatz 1 Satz 2 wird die Nummerierung „4.“ bis „10.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „7“ ersetzt.
2.
Großbuchstabe A Ziffer IV wird wie folgt geändert:
a)
In § 6 Absatz 1 wird die Nummerierung „11.“ bis „16.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „6.“ ersetzt.
b)
In § 7 Absatz 3 Satz 3 wird die Nummerierung „17.“ und „18.“ durch die Nummerierung „1.“ und „2.“ ersetzt.
c)
In § 20 Absatz 2 Satz 1 wird die Nummerierung „19.“ und „20.“ durch die Nummerierung „1.“ und „2.“ ersetzt.
d)
In § 34 Absatz 5 Satz 2 wird die Nummerierung „21.“ bis „27.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „7.“ ersetzt.
e)
In § 65 Satz 1 wird die Nummerierung „7.“ bis „12.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „6.“ ersetzt.
f)
In § 66 Absatz 1 Satz 1 wird die Nummerierung „13.“ bis „17.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „5.“ ersetzt.
g)
In § 74 Absatz 1 wird die Nummerierung „18.“ bis „24.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „7.“ ersetzt.
h)
In § 75 Absatz 1 Satz 3 wird die Nummerierung „25.“ bis „34.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „10.“ ersetzt.
i)
In § 76 Absatz 1 Satz 2 wird die Nummerierung „35.“ bis „37.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „3.“ ersetzt.
j)
In § 79 Absatz 2 Satz 5 wird die Nummerierung „38.“ bis „44.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „7.“ ersetzt.

Dresden, den 10. Mai 2019

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Lau
Referatsleiter

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2019 Nr. 5, S. 190
    Fsn-Nr.: 303

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Februar 2019