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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Änderung der VwV Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft

Vollzitat: Erste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Änderung der VwV Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft vom 25. November 2020 (SächsABl. 2021 S. 40)

Erste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Landesamtes
für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
und des Staatsbetriebes Sachsenforst
zur Änderung der VwV Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft

Vom 25. November 2020

I.

Ziffer V der VwV Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft vom 19. Mai 2020 (SächsABl. S. 649) wird wie folgt gefasst:

V.
Antragsfrist

Der Anspruch auf Entschädigung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der ehrenamtlichen Tätigkeit elektronisch über ein hierfür bereitgestelltes Online-Formular der zuständigen Stelle gegenüber dieser geltend zu machen. Der Anspruch auf Entschädigung kann innerhalb der Frist nach Satz 1 auch schriftlich bei der zuständigen Stelle geltend gemacht werden, hierbei soll das bereitgestellte Antragsformular der zuständigen Stelle verwendet werden.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Dresden, den 17. November 2020

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Eichkorn
Präsident

Pirna, den 25. November 2020

Staatsbetrieb Sachsenforst
Hempfling
Geschäftsführer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 2, S. 40
    Fsn-Nr.: 712

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2020