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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2023 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2023 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 2022 (MBl. SMK S. 82)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2023
an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen

Vom 24. Juni 2022

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2023 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 12. Juli 2021 (MBl. SMK S. 126), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211), wird wie folgt geändert:

I.

1.
Abschnitt 1 Ziffer II wird wie folgt geändert:
a)
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus Abschnitt 2, sofern in der Anlage keine abweichenden Regelungen getroffen wurden und gelten für den schriftlichen Prüfungsteil P1 bis P3 einschließlich der zusätzlichen mündlichen Prüfungen.“
b)
Die Nummern 2 bis 7 werden die Nummern 3 bis 8.
2.
Abschnitt 2 Ziffer I Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a)
Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird aufgehoben.
b)
Die bisherigen Doppelbuchstaben cc und dd werden die Doppelbuchstaben bb und cc.
c)
In Buchstabe b werden die Wörter „und materialgestütztes Verfassen argumentierender Texte“ gestrichen.
3.
Dem Abschnitt 2 wird folgende Anlage angefügt:
Anlage zu Abschnitt I Ziffer II Nummer 2

Englisch
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung
Lernbereich 1: „Fachbezogene Strategien“
–
Anwenden von analytisch-interpretierenden Mitteln zur Erschließung von literarischen Texten des 20. und 21. Jahrhunderts: eine Ganzschrift
Lernbereich 2: „Linguistische Grundlagen“
–
Kennen weiterer englischsprachiger Varietäten und einiger Aussprachevarianten
Lernbereich 3: „Themenbereiche“
Teenage Life in Various Cultures
–
school systems in various countries
–
vocational training, further and higher education in comparison to Germany
The Individual and Society
–
social security
–
social stratification
Traditional and Modern Means of Communication
–
print media
The USA – Past and Present
–
the birth of the new nation, the American Constitution, governmental system
The UK – Past and Present
–
the history of Parliament
–
governmental system

Geschichte/Gemeinschaftskunde
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 12 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 2 „Identitätsbildung in Europa“
–
Beurteilen von Ausdrucksformen nationalen Selbstverständnisses
–
Sich positionieren zur Herausbildung einer europäischen Identität
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 2 „Leben und Arbeiten in Europa“
–
Kennen der ökonomischen, gesellschaftspolitischen und soziokulturellen Rahmenbedingungen der vorindustriellen Gesellschaft
–
Kennen von Arbeits- und Lebensbedingungen im vereinten Europa und möglichen Konsequenzen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik
–
Sich positionieren zu Lebensperspektiven in einer globalisierten Welt

Volks- und Betriebswirtschaftslehre
mit Rechnungswesen
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 4: „Finanzierungsprozesse im Unternehmen“
–
Kennen ausgewählter Kreditsicherheiten, Unternehmensanleihe
–
Beherrschen des Umgangs mit Kennzahlen für Finanzierungsentscheidungen (inklusive Leverage Effekt)
Lernbereich 5: „Wirtschaftspolitisches Handeln des Staates in einer sozialen Marktwirtschaft“
–
Beurteilen der Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft (Eingriffe des Staates in den Preismechanismus und Instrumente der Wettbewerbspolitik)
Lernbereich 6: „Geldtheorie und Geldpolitik“
–
Außenwert des Geldes (freie Wechselkursbildung; Auswirkungen auf Export und Import)
–
Beurteilen der Geldpolitik der EZB (Mindestreservepolitik, Offenmarktpolitik, ständige Fazilitäten)
Lernbereich 7: „Informations- und Kommunikationssysteme“

Mathematik
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Kennziffer 8.1.1 Leistungskurs (WP 1)
–
alle Inhalte aus dem Lernbereich 4 (Klassenstufe 11) „Lineare Gleichungssysteme und Matrizen“
Lernbereich 1: „Diskrete Zufallsgrößen“
–
Anwenden der Kenntnisse über nicht-binomial-verteilte Zufallsgrößen und deren Kenngrößen
Lernbereich 3: „Integralrechnung“
–
Deuten des bestimmten Integrals als rekonstruierter Bestand
–
Bestände aus Änderungsraten und Anfangsbestand berechnen
–
Bestimmen von Rotationsvolumina bei Rotation um die x-Achse
Lernbereich 7: „Weitere Anwendungen“
–
Verwenden von Parametern
–
in Funktionenscharen in Teil A und Teil B der Abiturprüfung
–
in Vektoren1 im Teil B der Abiturprüfung
Wahlpflichtbereich 1: „Analytische Geometrie der Geraden und Ebenen“
–
Anwenden von Vektoren zur Beschreibung von Ebenen
–
Beherrschen des Ermittelns von Lagebeziehungen
–
Schnittmengen
–
Punkt – Ebene
–
Gerade – Ebene
–
Ebene – Ebene
–
Schnittwinkel·
–
Gerade – Ebene·
–
Ebene – Ebene
–
Abstände
Kennziffer 8.2.1 Leistungskurs (WP 2)
Lernbereich 6: „Vektorgeometrie“
–
alle Lerninhalte im Teil A und im Teil B der Abiturprüfung
Lernbereich 1: „Diskrete Zufallsgrößen“
–
Anwenden der Kenntnisse über nicht-binomial-verteilte Zufallsgrößen und deren Kenngrößen
Lernbereich 3: „Integralrechnung“
–
Deuten des bestimmten Integrals als rekonstruierter Bestand
–
Bestände aus Änderungsraten und Anfangsbestand berechnen
–
Bestimmen von Rotationsvolumina bei Rotation um die x-Achse
Lernbereich 7: „Weitere Anwendungen“
–
Verwenden von Parametern2
–
in Funktionenscharen in Teil A und Teil B der Abiturprüfung
Kennziffer 8.0.1 Grundkurs (WP 1)
–
alle Inhalte aus dem Lernbereich 4 (Klassenstufe 11) „Lineare Gleichungssysteme und Matrizen“
Lernbereich 1: „Diskrete Zufallsgrößen“
–
Anwenden der Kenntnisse über nicht-binomial-verteilte Zufallsgrößen und deren Kenngrößen
Lernbereich 3: „Integralrechnung“
–
Deuten des bestimmten Integrals als rekonstruierter Bestand
–
Bestände aus Änderungsraten und Anfangsbestand berechnen
Lernbereich 6: „Weitere Anwendungen“
–
Verwenden von Parametern
–
in einfachen Funktionenscharen in Teil A und Teil B der Abiturprüfung
–
in Vektoren1 im Teil B der Abiturprüfung
–
Extremwertprobleme
Wahlpflichtbereich 1: „Analytische Geometrie der Geraden und Ebenen“
–
Anwenden von Vektoren zur Beschreibung von Ebenen
–
Beherrschen des Ermittelns von Lagebeziehungen
–
Schnittmengen
–
Punkt – Ebene
–
Schnittwinkel·
–
Gerade – Ebene·
–
Ebene – Ebene
3.2 Kennziffer 8.2.0 Grundkurs (WP 2)
Lernbereich 5: „Vektorgeometrie“ im Teil A und im Teil B der Abiturprüfung
Lernbereich 1: „Diskrete Zufallsgrößen“
–
Anwenden der Kenntnisse über nicht-binomial-verteilte Zufallsgrößen und deren Kenngrößen
Lernbereich 3: „Integralrechnung“
–
Deuten des bestimmten Integrals als rekonstruierter Bestand
–
Bestände aus Änderungsraten und Anfangsbestand berechnen
Lernbereich 6: „Weitere Anwendungen“
–
Verwenden von Parametern2
–
in Funktionenscharen in Teil A und Teil B der Abiturprüfung
–
Extremwertprobleme
1
Betrifft zusätzliche Parameter in Vektoren z. B. in Stütz-, Richtungs-und Normalenvektoren im Teil B. Im Teil A sind Aufgabenstellungen der Form „Bestimmen Sie a so, dass das Skalarprodukt gleich null ist.“ möglich.
2
Damit sind Parameter in Matrizen und Vektoren für die Vertiefung „Lineare Algebra“ im Teil A und B möglich (Ausgleich zum „gestrichenen“ LB 6 der Jahrgangsstufen 12/13).

Physik
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans der Jahrgangstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 2: „Grundlagen der Quanten- und Atomphysik“

Agrartechnik mit Biologie, Kennziffer 12.0.1 Leistungskurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 12 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 4: „Steuerung der Entwicklung von Kulturpflanzen“
–
Anwenden der Kenntnisse über die Entwicklung von Kulturpflanzen auf die Bestandsführung von Getreide
–
Abhängigkeit der Ertragsbildung von Bestandsstruktur und Nährstoffversorgung
–
Notwendigkeit der Ertragssicherung durch Pflanzenschutzmaßnahmen
Lernbereich 5: „Steuerung des Stoffwechsels und der Entwicklung von Nutztieren”
–
Anwenden des EF Regulation auf die hormonelle Regulation des Energieumsatzes durch die Schilddrüse
–
Biosynthese Funktion der Schilddrüsenhormone
–
biologischer Regelkreis
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 3: „Biotechnologische und gentechnische Anwendungen in der Agrarwirtschaft”

Ernährungslehre mit Chemie, Kennziffer 13.0.1 Leistungskurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 12 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 2: Proteine und proteinreiche Lebensmittel:
–
Anwenden der biologischen Wertigkeit und des Ergänzungswertes
–
Minimalbedarf an Protein
–
Stickstoffbilanz
–
Übertragen des Wissens über Proteine auf eiweißreiche Lebensmittel
–
Fleischreifung und -verderb
Lernbereich 5: „Lebensmittelhygiene und -recht”
–
Anwenden des Wissens über die Lebensbedingungen ausgewählter Mikroorganismen auf Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen
–
Einblick gewinnen in die Grundzüge des Lebensmittelrechts
Schülerexperimente (SE)
Lernbereich 1
–
Durchführung einer Titration
–
Quantitative Bestimmung in Lebensmitteln
–
Eisengehalt
–
Calciumgehalt
Lernbereich 2
–
Trennung
–
Albumine und Globuline
–
Klebereiweiß
–
Casein
Lernbereich 3
–
Bestimmen der Verseifungszahl
Lernbereich 4
–
Untersuchen der Eigenschaften
–
Teiglockerungsmittel
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 1: „Stoffwechselphysiologie”
–
Anwenden des Wissens über Säure- und Redoxreaktionen auf ausgewählte Vitamine
–
SE Untersuchen der Säure- und Redoxwirkung von Ascorbinsäure
–
Kennen des Fettstoffwechsels
–
Fettsynthese
–
Kennen des Eiweißstoffwechsels
–
Proteinbiosynthese
–
Kennen weiterer Stoffwechselvorgänge und deren Bedeutung
–
Harnstoffzyklus im Überblick
–
Gestalten der Wechselbeziehungen im intermediären Stoffwechsel
–
Stoffwechsel nach Nahrungsaufnahme
Lernbereich 3: „Ernährungsabhängige Erkrankungen”
–
Sich positionieren zu ernährungsabhängigen Erkrankungen
–
Diabetes mellitus
–
Hyperlipoproteinämie IIa und IV
–
Sich positionieren zu Essstörungen
–
alle Lerninhalte

Technik
Schwerpunkt Bautechnik (Kennziffer 14.4)
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 12 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 1: „Hochbaukonstruktionen”
–
Kennen von Aufgaben, Anforderungen und Wirkungsweisen von Konstruktionselementen im System Gebäude
–
Stützen
–
Dächer
Lernbereich 2: „Mauerwerksbau”
–
Kennen der Grundlagen des Mauerwerksbaus
–
Verbandslösung für mittel- und großformatige Stein
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 1: „Beton- und Stahlbetonbau“
–
Anwenden mathematischer Verfahren zu Bemessung von Stahlbetonbauteilen
Lernbereich 2: „Bauphysik“
–
Anwenden von Bautenschutzmaßnahmen zu Gewährleistung der Funktion und Nutzung eines Gebäudes
–
Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
–
Beurteilen von vorhandenen Baukonstruktionen hinsichtlich Bauschäden
–
Unsachgemäße Nutzung
–
Nichtfachgerechte Bauausführung
Schwerpunkt Elektrotechnik (Kennziffer 14.4)
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 12 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 1: „Gleichstromkreis“
–
Brückenschaltung von linearem und nichtlinearem Widerstand
–
Reihen- und Parallelschaltung von Kapazität und Induktivität
Lernbereich 2: „Wechselstromkreis“
–
Reihen- und Parallelschwingkreis
Lernbereich 3: „Halbleiterbauelemente“
–
unipolare Transistoren
–
Z-Diode, Spannungsstabilisierung
Lernbereich 4: „Digitaltechnik“
–
Halb- und Volladder
–
Multiplexer und Demultiplexer
–
Schieberegister
Lernbereich 5: „Mikrocomputertechnik“
Schwerpunkt Maschinenbautechnik (Kennziffer 14.4)
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 12 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 1: „Werkstofftechnik“
–
„Prüfverfahren“, „Zugversuch“ und „Härteprüfung“
Lernbereich 2: „Statik“
–
„Kräftebestimmung im allgemeinen ebenen Kräftesystem“ mit schrägen Kräften (Beschränkung auf ausschließlich vertikale bzw. horizontale Kräfte)
Lernbereich 3: „Maschinenelemente“
–
„Einzelteilzeichnungen“ und „Elemente zum Stützen und Tragen“
Lernbereich 4: „Festigkeitslehre“
–
Querkraftverlauf und Momentenverlauf an Trägern und Wellen
–
Torsionsbeanspruchungen
Biotechnik, Kennziffer 16.0.1 Leistungskurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 12 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 4: „Steuerung von Lebensprozessen durch Biomoleküle”
–
Beurteilen der Nutzung ausgewählter Biomoleküle im biotechnologischen Pflanzenschutz
–
Anwenden des Wissens über Zellzyklus und Phytohormone in der Zell- und Gewebekulturtechnik
–
Struktur und Wirkung wichtiger Phytohormone
–
Anwenden biochemischen Wissens auf die hormonelle Regulation
–
Sexualzyklus
Lernbereich 5: „Reproduktionsbiologie“
–
Kennen ausgewählter Methoden der Reproduktionsbiologie
–
künstliche Befruchtung
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 1: „Grundlagen der Molekulargenetik“
–
Anwenden molekulargenetischer Kenntnisse zur Realisierung der genetischen Information auf Eukaryoten
–
Epigenetik
Lernbereich 2: „Analyse von Genen und Genprodukten“
–
Übertragen des molekulargenetischen Wissens auf gendiagnostische Methoden der Gen- und Chromosomenanalyse
–
Genchip und FISH
–
Übertragen des molekulargenetischen und biochemischen Wissens auf Nachweis von Proteinen:
–
Nachweismethoden: SDS-Page
Lernbereich 4: „Chancen und Risiken der Nutzung gentechnisch veränderter Organismen“
–
Anwenden des Wissens auf die Therapie einer genetisch bedingten Erkrankung des Menschen
–
Sich positionieren zu Chancen, Grenzen und Auswirkungen der Gentherapie beim Menschen
–
Anwenden des Wissens zum künstlichen Gentransfer auf die gentechnische Veränderung von Bakterien
–
Beurteilen der Risiken bei gentechnischen Experimenten und daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen

Gesundheit und Sozialwesen
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Lernbereich 2: „Der teilhabende Mensch“
–
Kennen von Begriff, Arten und Erscheinungsformen von Behinderung aus zwei ausgewählten Perspektiven
–
Kennen von Auswirkungen von Behinderungen auf den Menschen
–
Menschen in Armut
–
Menschen in weiteren Lebenslagen

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 24. Juni 2022

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2022 Nr. 6, S. 82
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Juli 2022

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. Dezember 2023