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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Sächsischen Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Sächsischen Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung vom 6. Juli 2022 (SächsGVBl. S. 460)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der Sächsischen Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung

Vom 6. Juli 2022

Auf Grund des § 9 Satz 1 und 2 Nummer 5 des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes vom 26. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 318) verordnet das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wissenschaft, Kultur und Tourismus:

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung

§ 66 Absatz 1 der Sächsischen Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung vom 13. September 2021 (SächsGVBl. S. 1124) wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „und das Sommersemester 2021“ durch ein Komma und die Wörter „das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/2022“ ersetzt.
2.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Dies gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die bereits zur Prüfung im Termin der staatlichen Pflichtfachprüfung 2020/2, 2021/1, 2021/2 oder 2022/1 zugelassen wurden.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 6. Juli 2022

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2022 Nr. 25, S. 460
    Fsn-Nr.: 305

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. August 2022