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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes für die Jahre 2021 und 2022

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes für die Jahre 2021 und 2022 vom 29. Juli 2021 (SächsABl. S. 1057)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes für die Jahre 2021 und 2022

Vom 29. Juli 2021

Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 470) den Betrag des Mehrbelastungsausgleich für den laufenden Erfüllungsaufwand der berechtigten Landkreise und Kreisfreien Städte bekannt.

Der Mehrbelastungsausgleich beträgt gemäß Haushaltsplan 2021/2022 Titel 08 633 09 314 für die Jahre 2021 und 2022 jeweils

250 000 Euro.

Dresden, den 29. Juli 2021

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dr. Stephan Koch
Abteilungsleiter
Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 32, S. 1057
    Fsn-Nr.: 600

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2021

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2022