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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse für Dolmetscher und Übersetzer

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse für Dolmetscher und Übersetzer vom 17. April 2023 (MBl. SMK S. 18)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung
der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und
der VwV Zeugnisse für Dolmetscher und Übersetzer

Vom 17. April 2023

I.
Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen

Die VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen vom 27. Juni 2017 (MBl. SMK S. 186), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 14. September 2021 (MBl. SMK S. 174) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
a)
Buchstabe B wird wie folgt gefasst:
B)
Stundentafeln der Berufsfachschule
B.1
Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
B.2
Berufsfachschule für Sozialwesen
B.3
Berufsfachschule für Pflegehilfe
B.4
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistenz
B.5
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Diätassistenz
B.6
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Ergotherapie
B.7
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Logopädie
B.8
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinische Technologie, Beruf Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
B.9
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinische Technologie, Beruf Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie
B.10
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinische Technologie, Beruf Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
B.11
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinische Technologie, Beruf Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin
B.12
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
B.13
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Operationstechnische Assistenz
B.14
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Orthoptik
B.15
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
B.16
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Altenpflegerin oder Altenpfleger
B.17
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
B.18
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Physiotherapie, Beruf Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
B.19
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule Physiotherapie, Beruf Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
B.20
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenz
B.21
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Podologie
B.22
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau, Beruf Geigenbauerin oder Geigenbauer
B.23
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau, Beruf Handzuginstrumentenmacherin oder Handzuginstrumentenmacher
B.24
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau, Beruf Zupfinstrumentenmacherin oder Zupfinstrumentenmacher
B.25
Berufsfachschule für das Uhrmacherhandwerk“.
b)
Buchstabe C wird wie folgt geändert:
aa)
Die Angabe in der Überschrift „(gültig ab Schuljahr 2017/2018)“ wird gestrichen.
bb)
Die Angaben C.2a und C.3b werden aufgehoben.
c)
Buchstabe F wird aufgehoben.
d)
Der bisherige Buchstabe G wird durch folgenden Buchstaben F ersetzt:
F)
Auslaufende Stundentafeln
F.1
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege
F.2
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
F.3
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger
F.4
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenz, Beruf Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
F.5
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenz, Beruf Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent
F.6
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenz, Beruf Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
F.7
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenz, Beruf Veterinärmedizinisch-technische Assistent oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
F.8
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenz“.
e)
Buchstabe H wird Buchstabe G und wie folgt geändert:
aa)
Die Angabe „H)“ wird durch die Angabe „G)“ ersetzt.
bb)
Die bisherigen Angaben H.1 bis H.8 werden die Angaben G.1 bis G.8.
2.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe B werden wie folgt geändert:
a)
In der Anlage B.4 wird in der Überschrift das Wort „Assistenten“ durch das Wort „Assistenz“ ersetzt.
b)
In der Anlage B.5 wird in der Überschrift und in der Fußnote 1 jeweils das Wort „Diätassistenten“ durch das Wort „Diätassistenz“ ersetzt.
c)
Die Anlage B.7 wird aufgehoben.
d)
In der Anlage B.8 wird die Angabe „B.8“ durch die Angabe „B.7“ ersetzt.
e)
Die bisherigen Anlagen B.9 bis B.12 werden durch die folgenden Anlagen B.8 bis B.11 ersetzt:

Anlagen B.8 bis B.11

f)
In der Anlage B.13 wird die Angabe „B.13“ durch die Angabe „B.12“ und in der Überschrift das Wort „Notfallsanitäter“ durch die Wörter „Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter“ ersetzt.
g)
In der Anlage B.14 wird die Angabe „B.14“ durch die Angabe „B.13“ und in der Überschrift das Wort „Assistenten“ durch das Wort „Assistenz“ ersetzt.
h)
In der Anlage B.15 wird die Angabe „B.15“ durch die Angabe „B.14“ ersetzt.
i)
In der Anlage B.16 wird die Angabe „B.16“ durch die Angabe „B.15“ und in der Überschrift die Angabe „/“ durch das Wort „oder“ ersetzt.
j)
In der Anlage B.16a wird die Angabe „B.16a“ durch die Angabe „B.16“ und in der Überschrift die Angabe „/“ durch das Wort „oder“ ersetzt.
k)
In der Anlage B.16b wird die Angabe „B.16b“ durch die Angabe „B.17“ und in der Überschrift die Wörter „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ durch die Wörter „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ ersetzt.
l)
In der Anlage B.17 wird die Angabe „B.17“ durch die Angabe „B.18“ und in der Überschrift die Angabe „Physiotherapeut/-in“ durch die Wörter „Physiotherapeutin oder Physiotherapeut“ ersetzt.
m)
In der Anlage B.18 wird die Angabe „B.18“ durch die Angabe „B.19“ und in der Überschrift die Angabe „Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in“ durch die Wörter „Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister“ ersetzt.
n)
Die bisherige Anlage B.19 wird durch die folgende Anlage B.20 ersetzt:

Anlage B.20

o)
In der Anlage B.20 wird die Angabe „B.20“ durch die Angabe „B.21“ und in der Überschrift das Wort „Podologen“ durch das Wort „Podologie“ ersetzt.
p)
In der Anlage B.21 wird die Angabe „B.21“ durch die Angabe „B.22“ und in der Überschrift das Wort „Musikinstrumentenbauer“ durch das Wort „Musikinstrumentenbau“ ersetzt.
q)
In der Anlage B.22 wird die Angabe „B.22“ durch die Angabe „B.23“ und in der Überschrift das Wort „Musikinstrumentenbauer“ durch das Wort „Musikinstrumentenbau“ ersetzt.
r)
In der Anlage B.23 wird die Angabe „B.23“ durch die Angabe „B.24“ und in der Überschrift das Wort „Musikinstrumentenbauer“ durch das Wort „Musikinstrumentenbau“ ersetzt.
s)
In der Anlage B.24 wird die Angabe „B.24“ durch die Angabe „B.25“ und in der Überschrift das Wort „Uhrmacher“ durch die Wörter „das Uhrmacherhandwerk“ und ersetzt.
3.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe C werden wie folgt geändert:
a)
Die Anlagen C.2a und C.3b werden aufgehoben.
b)
In der Anlage C.3a wird im Abschnitt Berufspraktische Ausbildung das Wort „Kindertageseinrichtungen“ durch die Wörter „Tätigkeit im Anstellungsverhältnis“ ersetzt.
4.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe F werden aufgehoben.
5.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe G werden wie folgt geändert:
a)
In der Anlage G.1 wird die Angabe „G.1“ durch die Angabe „F.1“ ersetzt.
b)
In der Anlage G.2 wird die Angabe „G.2“ durch die Angabe „F.2“ ersetzt.
c)
Nach der neuen Anlage F.2 werden folgende Anlagen F.3 bis F.8 eingefügt:

Anlage F.3 bis F.8

6.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe H werden wie folgt geändert:
a)
In der Anlage H.1 wird die Angabe „H.1“ durch die Angabe „G.1“ ersetzt.
b)
In der Anlage H.2 wird die Angabe „H.2“ durch die Angabe „G.2“ ersetzt.
c)
In der Anlage H.3 wird die Angabe „H.3“ durch die Angabe „G.3“ ersetzt.
d)
In der Anlage H.4 wird die Angabe „H.4“ durch die Angabe „G.4“ ersetzt.
e)
In der Anlage H.5 wird die Angabe „H.5“ durch die Angabe „G.5 ersetzt.
f)
In der Anlage H.6 wird die Angabe „H.6“ durch die Angabe „G.6“ ersetzt.
g)
In der Anlage H.7 wird die Angabe „H.7“ durch die Angabe „G.7“ und im Abschnitt „Berufspraktische Ausbildung“ das Wort „Kindertageseinrichtungen“ durch die Wörter „Tätigkeit im Anstellungsverhältnis“ ersetzt.
h)
In der Anlage H.8 wird die Angabe „H.8“ durch die Angabe „G.8“ ersetzt.
7.
Die Bezeichnungen der Anlagen werden wie folgt geändert:
a)
Teil C wird wie folgt gefasst: „Teil C – Fachschule“.
b)
Teil F wird wie folgt gefasst: „Teil F – Auslaufende Stundentafeln“.
c)
Teil G wird wie folgt gefasst: „Teil G – Stundentafeln auf Grund der Corona-Pandemie (gültig ab Schuljahr 2020/2021)“
d)
Teil H wird aufgehoben.

II.
Änderung der VwV Zeugnisse Dolmetscher und Übersetzer

Die VwV Zeugnisse Dolmetscher und Übersetzer vom 3. Februar 2022 (MBl. SMK S. 18) wird wie folgt geändert:

In der Anlage Muster A.4 wird auf Seite 1 das Wort „Übersetzerprüfung“ durch das Wort „Dolmetscherprüfung“ ersetzt.

III.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ziffer II tritt mit Wirkung vom 1. November 2022 in Kraft.

Dresden, den 17. April 2023

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2023 Nr. 4, S. 18
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. Mai 2023