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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung zur Anpassung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie

Vollzitat: Verordnung zur Anpassung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie vom 22. Januar 2024 (SächsABl. S. 177)

Verordnung
zur Anpassung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen
für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie

Vom 22. Januar 2024

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 5. Dezember 2023 erlässt die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 und Absatz 4 sowie § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, in Verbindung mit der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 167), die zuletzt durch die Verordnung vom 24. Mai 2022 (SächsGVBl. S. 457) geändert worden ist, die folgende Änderung:

I.
Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie

Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch Ziffer V der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Im § 3 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „mindestens“ gestrichen.
2.
Im § 17 Satz 2 werden die Wörter „Staatsministeriums des Innern“ durch die Wörter „Staatsministeriums für Regionalentwicklung“ ersetzt.

II.
Inkrafttreten

Diese Änderungen treten am Tag der Verkündigung in Kraft. Die Änderungen wurden durch Erlass des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 19. Dezember 2023, Az. 13-6000/1/2-2023/99746, genehmigt.

Chemnitz, den 22. Januar 2024

Landesdirektion Sachsen
Kraushaar
Die Präsidentin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2024 Nr. 6, S. 177
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Februar 2024