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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006

Vollzitat: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 vom 11. November 2005 (SächsGVBl. S. 276)

Zustimmungsgesetz

Staatsvertrag zur Änderung des Staatvertrages
über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006

Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
(im Folgenden: „die Länder“ genannt)
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1

Der Staatvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 vom 13. Juni 2002 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Ab dem Veranstaltungsjahr 2005 bis einschließlich des Veranstaltungsjahres 2006 werden von den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen jährlich jeweils 12 v. H. der das Ergebnis des Veranstaltungsjahres 2001 übersteigenden Gesamtsumme und von den übrigen Ländern jährlich jeweils 12 v. H. der das Ergebnis des Veranstaltungsjahres 2003 übersteigenden Gesamtsumme der in dem jeweiligen Land erzielten Wetteinsätze aus den Oddset-Sportwetten des jeweiligen Veranstaltungsjahres (Überschussbetrag) für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 verwendet. Die Ergebnisse des jeweils maßgeblichen Veranstaltungsjahres 2001 oder 2003 in den einzelnen Ländern werden wie folgt festgestellt:

Bundesländer
Bundesland Betrag
Baden-Württemberg  66 942 000,00 EUR, 
Bayern  75 457 335,00 EUR, 
Berlin  15 617 440,00 EUR, 
Brandenburg   7 124 875,00 EUR, 
Bremen   4 445 877,00 EUR, 
Hamburg  15 191 542,00 EUR, 
Hessen  39 362 530,00 EUR, 
Mecklenburg-Vorpommern   3 991 510,00 EUR, 
Niedersachsen  37 098 997,00 EUR, 
Nordrhein-Westfalen 121 150 984,00 EUR, 
Rheinland-Pfalz  26 024 381,00 EUR, 
Saarland   6 312 629,00 EUR, 
Sachsen  10 850 865,00 EUR, 
Sachsen-Anhalt   7 774 814,00 EUR, 
Schleswig-Holstein  16 532 257,00 EUR, 
Thüringen   5 447 224,00 EUR.“

Artikel 2

(1) Dieser Staatsvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.1 Sind bis zum 15. Dezember 2005 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

(2) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft; er endet vorzeitig, sobald die Gesamtsumme der Zuweisungen an den DFB 130 Mio. EUR erreicht. Die durch die aufgehobenen Bestimmungen eingetretenen Rechtswirkungen werden nicht berührt; für die Abwicklung der Rechtsverhältnisse nach diesem Staatsvertrag sind die aufgehobenen Bestimmungen weiterhin anzuwenden.

Für das Land Baden-Württemberg:
Günther H. Oettinger
27. September 2005

Für den Freistaat Bayern:
Dr. Edmund Stoiber
1. September 2005

Für das Land Berlin:
Klaus Wowereit
24. Juni 2005

Für das Land Brandenburg:
Matthias Platzeck
23. Juni 2005

Für die Freie Hansestadt Bremen:
Dr. Henning Scherf
23. Juni 2005

Für die Freie und Hansestadt Hamburg:
Ole von Beust
23. Juni 2005

Für das Land Hessen:
Roland Koch
23. Juni 2005

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
Dr. Harald Ringstorff
23. Juni 2005

Für das Land Niedersachsen:
Christian Wulff
23. Juni 2005

Für das Land Nordrhein-Westfalen:
Dr. Jürgen Rüttgers
1. Juli 2005

Für das Land Rheinland-Pfalz:
Kurt Beck
23. Juni 2005

Für das Saarland:
Peter Müller
23. Juni 2005

Für den Freistaat Sachsen:
Prof. Dr. Georg Milbradt
8. Juli 2005

Für das Land Sachsen-Anhalt:
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
2. August 2005

Für das Land Schleswig-Holstein:
Peter Harry Carstensen
8. Juli 2005

Für den Freistaat Thüringen:
Dieter Althaus
23. Juni 2005

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 9, S. 276

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007