Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Kommunaler Vorsorgefonds“
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Kommunaler Vorsorgefonds“ vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 296)
Bestandteil der Vorschrift Fünftes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen