Berichtigung
der Vierten Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027 vom 27. Juni 2025
Vom 28. Juli 2025
Die Vierte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027 vom 27. Juni 2025 (SächsABl. S. 744) wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- Ziffer I Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
- „6.
- In Ziffer II Buchstabe C Nummer 3.2 Kleinbuchstabe b wird nach Satz 1 folgender Satz ergänzt:
- „Die Kooperationsvereinbarung ist der Bewilligungsstelle im Rahmen der Antragstellung vorzulegen.“ “
- 2.
- Ziffer I Nummer 15 wird wie folgt gefasst:
- „15.
- Ziffer II Buchstabe D Nummer 4.1 Kleinbuchstabe a Satz 3 wird ersetzt durch folgende Regelung:
- „Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben.“ “
Dresden, den 28. Juli 2025
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Andy Jahns
Abteilungsleiter 2