Gesetz
zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Vom 3. Oktober 2025
Der Sächsische Landtag hat am 10. September 2025 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 12. Mai 2025 von den Ländern unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht den Tag im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, an dem das Abkommen nach seinem § 3 Satz 1 in Kraft tritt.
Dresden, den 3. Oktober 2025
Der Landtagspräsident
Alexander Dierks
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Dirk Panter
