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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Vollzitat: Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 3. Oktober 2025 (SächsGVBl. S. 362)

Gesetz
zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Vom 3. Oktober 2025

Der Sächsische Landtag hat am 10. September 2025 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 12. Mai 2025 von den Ländern unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht den Tag im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, an dem das Abkommen nach seinem § 3 Satz 1 in Kraft tritt.

Dresden, den 3. Oktober 2025

Der Landtagspräsident
Alexander Dierks

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Dirk Panter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2025 Nr. 14, S. 362
    Fsn-Nr.: 607

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 23. Oktober 2025