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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Änderung der VwV Zuweisungen KomEKG

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Änderung der VwV Zuweisungen KomEKG vom 9. Oktober 2025 (SächsABl. S. 1034)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
zur Änderung der VwV Zuweisungen KomEKG

Vom 9. Oktober 2025

I.

Die VwV Zuweisungen KomEKG vom 21. März 2023 (SächsABl. S. 447), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315), wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift der Verwaltungsvorschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
„Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
über das Zuweisungsverfahren sowie die Verteilung
und Verwendung der Mittel nach dem Gesetz über das
Kommunale Energie- und Klimabudget
(VwV Zuweisungen KomEKG)“
2.
In der Eingangsformel wird nach dem Klammerzusatz die Angabe „zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285)“ eingefügt.
3.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe „X. Inkrafttreten“ die Angabe „XI. Außerkrafttreten“ eingefügt.
4.
Ziffer III wird wie folgt geändert:
In Satz 2 wird die Angabe „Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)“ durch die Angabe „Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285)“ ersetzt.
5.
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 3 wird die Angabe „KomEKG“ durch die Angabe „Gesetzes über das Kommunale Energie- und Klimabudget“ ersetzt.
b)
In Satz 5 wird die Angabe „Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft“ durch die Angabe „Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz“ ersetzt.
6.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 3 und in Satz 8 wird die Angabe „Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft“ durch die Angabe „Wirtschaft, Arbeit Energie und Klimaschutz“ ersetzt.
b)
In Satz 9 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
7.
Ziffer VI wird wie folgt geändert:
Satz 4 wird durch folgenden Satz 4 ersetzt:
„Als Rechtsgrundlagen kommen vorrangig die Verordnung (EU) 2023/2381 (Allgemeine De-minimis-Verordnung) sowie die Verordnung (EU) 2023/2382 (DAWI-De-minimis-Verordnung) in Betracht.“
8.
Ziffer VII wird wie folgt geändert:
a)
Nach Satz 2 wird ein Punkt eingefügt.
b)
In Satz 9 wird die Angabe „2026“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
c)
In Satz 12 wird die Angabe „SMEKUL“ durch die Angabe „Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz“ ersetzt und die Angabe „für 2023 bis zum 1. August 2024 und“ gestrichen
9.
Ziffer VIII wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „zum 30. September 2024“ gestrichen.
10.
Ziffer IX wird wie folgt geändert:
a)
Die Angabe „21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)“ wird durch die Angabe „27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285)“ ersetzt.
b)
Die Angabe „23. November 2022 (SächsABl. S. 1423)“ wird durch die Angabe „22. November 2024 (SächsABl. S. 1434)“ ersetzt.
c)
Die Angabe „6. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 178)“ wird durch die Angabe „6. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 253)“ ersetzt.
11.
Nach Ziffer X wird folgende Ziffer XI eingefügt:
„XI.
Außerkrafttreten
Die VwV Zuweisungen KomEKG vom 21. März 2023 (SächsABl. S. 447), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315), tritt mit Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift außer Kraft.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. Oktober 2025

Der Staatsminister des Sächsischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Dirk Panter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2025 Nr. 44, S. 1034
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Oktober 2025