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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 9. Januar 2026 (SächsGVBl. S. 53)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten des Abkommens
zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Vom 9. Januar 2026

1Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:

Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (SächsGVBl. 2025 S. 363) ist gemäß seinem § 3 Satz 1 mit Ausnahme der Vorschrift des § 2 am 31. Dezember 2025 in Kraft getreten. 2Die Vorschrift des § 2 ist nach § 3 Satz 2 am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Dresden, den 9. Januar 2026

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2026 Nr. 2, S. 53
    Fsn-Nr.: 607

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 9. Januar 2026