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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss des Präsidiums des 8. Sächsischen Landtags zur Änderung der Vorlagenrichtlinie

Vollzitat: Beschluss des Präsidiums des 8. Sächsischen Landtags zur Änderung der Vorlagenrichtlinie vom 6. Mai 2026 (SächsABl. S. 470)

Beschluss
des Präsidiums des 8. Sächsischen Landtags
zur Änderung der Vorlagenrichtlinie

Vom 6. Mai 2026

Das Präsidium des 8. Sächsischen Landtags hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2026 den folgenden Beschluss gefasst:

Artikel 1
Änderung der Vorlagenrichtlinie

§ 2 der Vorlagenrichtlinie vom 30. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1282) wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen,“ durch die Angabe „vorbehaltlich der Absätze 2 und 3“ ersetzt.
2.
Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 2 und 3
eingefügt:
„(2)
Stehen der Veröffentlichung einer Vorlage gesetzliche Vorschriften entgegen, erfolgt die Verteilung in Papierform.
(3)
Unterrichtungen nach § 1 der Anlage 1 zur Geschäftsordnung (Akkreditierungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen) werden als Beratungs- und Informationsmaterial der Ausschüsse verteilt.“
3.
Der bisherige Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt:
„(4)
Eine Vorlage gilt als verteilt, wenn sie
1.
nach Absatz 1 Satz 1 veröffentlicht wurde,
2.
im Falle des Absatzes 2 oder des § 3 Absatz 1 Satz 1 in die Fächer der Mitglieder des Landtags eingelegt worden ist oder
3.
im Falle des Absatzes 3 den Ausschussmitgliedern elektronisch zugänglich gemacht wurde.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 6. Mai 2026 in Kraft.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2026 Nr. 21, S. 470
    Fsn-Nr.: 110

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Mai 2026