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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Anerkennung von Erzieherabschlüssen der ehemaligen DDR

Vollzitat: Anerkennung von Erzieherabschlüssen der ehemaligen DDR vom 1. Juni 1994 (MBl. SMK S. 421), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Ausfertigung von Urkunden und Bescheinigungen in Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 14. Juni 1991
(Anerkennung von Erzieherabschlüssen der ehemaligen DDR)

Vom 1. Juni 1994

1
Geltungsbereich
 
Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Ausfertigung von Urkunden und Bescheinigungen für die Anpassungsfortbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/Staatlich anerkannten Erzieherin“ und die Ausfertigung von Bescheinigungen über die Anerkennung von Erzieherabschlüssen der ehemaligen DDR auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 14. Juni 1991 und der „Landesregelung zur Anerkennung als Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin (VwV Erzieheranerkennung)“ vom 28. Februar 1994.
2
Formate
 
Die Urkunden und Bescheinigungen werden im Format DIN A4, einseitig, ausgefertigt.
3
Allgemeine Bestimmungen für Eintragungen
3.1
Urkunde und Bescheinigung für die Anpassungsfortbildung
 
Die als Anlage beigefügten Muster sind in Inhalt und Anordnung verbindlich. Als Schriftart ist Helvetica zu verwenden.
In der Kopfzeile ist das siegelnde Oberschulamt aufzudrucken. Auf der Urkunde und Bescheinigung darf der Name der Bildungseinrichtung oder des Bildungsträgers nicht erscheinen. Die Urkunden und Bescheinigungen sind vom Oberschulamt des Kursortes zu siegeln.

 

3.2
Bescheinigungen für die Anerkennung von Erzieherabschlüssen
 
Das als Anlage beigefügte Muster ist in Inhalt und Anordnung verbindlich. Als Schriftart ist Helvetica zu verwenden.
In der Kopfzeile ist das siegelnde Oberschulamt aufzudrucken. Die Bescheinigungen über die Anerkennung stellt das für den jeweiligen Wohnort zuständige Oberschulamt aus.

Dresden, den 1. Juni 1994

Nowak
Staatssekretär

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1994 Nr. 15, S. 421
    Fsn-Nr.: 710-V94.10

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juni 1994

    Fassung gültig bis: 2. November 2012