Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
zur Steuerung der digitalen Transformation
(VwV Digitale Transformation – VwV DigiT)
Vom 8. Juli 2026
I.
Regelungsgegenstand
- 1.
- Diese Verwaltungsvorschrift enthält Regelungen zur Steuerung der digitalen Transformation der Staatsverwaltung, über die Organisations- und Gremienstruktur sowie über die Aufstellung und den Vollzug des Steuerungsplans Digitale Transformation.
II.
Geltungsbereich
- 2.
- Die Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift gelten für alle Staatsministerien (einschließlich der Sächsischen Staatskanzlei) und die diesen nachgeordneten Geschäftsbereiche (Ressorts), soweit nicht entgegenstehende Vorschriften Ausnahmen vorsehen.
- 3.
- Auf Einrichtungen von Forschung, Wissenschaft, Lehre und Kunst findet diese Verwaltungsvorschrift keine Anwendung.
III.
Zuständigkeiten und Organisation
- 4.
- Die Planung, Koordination und Steuerung der digitalen Transformation erfolgt durch den Beauftragten für Informationstechnologie des Freistaates Sachsen (Chief Information Officer – CIO) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- 5.
- Der CIO wird durch die CIO-Organisation und die Organisation der Gremien Digitale Transformation bei der Steuerung der digitalen Transformation unterstützt. Der CIO legt die Struktur, die Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen fest.
- 6.
- Die CIO-Organisation besteht aus:
- a)
- dem CIO,
- b)
- der ihm unterstellten, für die digitale Transformation der Verwaltung zuständigen Organisationseinheit,
- c)
- dem zentralen IT-Dienstleister der Staatsverwaltung, welcher der für die digitale Transformation der Verwaltung zuständigen Organisationseinheit nachgeordnet ist und deren Dienst- und Fachaufsicht untersteht.
- Die CIO-Organisation unterstützt die Gremien Digitale Transformation auf allen Ebenen.
- 7.
- Die Gremien Digitale Transformation sind in drei Ebenen gegliedert:
- a)
- Lenkungsebene
- aa)
- Auf der Lenkungsebene wird der Lenkungsausschuss Digitale Transformation (LA DigiT) als Lenkungsgremium gebildet. Dieses Lenkungsgremium trifft für die Staatsverwaltung verbindliche Beschlüsse zu politischen und strategischen Fragen der digitalen Transformation der Staatsverwaltung und zum Steuerungsplan Digitale Transformation. Zudem werden dort ressortübergreifende strategische Fragestellungen zur digitalen Transformation der Staatsverwaltung erörtert und abgestimmt, auch wenn ein Bezug zur kommunalen Ebene besteht. Es dient als Eskalationsinstanz für die Fachebene.
- bb)
- Im Einzelfall kann das Lenkungsgremium Entscheidungen an sich ziehen.
- cc)
- Das Lenkungsgremium wird durch den CIO einberufen und geleitet. Ihm gehören die Staatssekretäre oder Amtschefs der Staatsministerien an.
- dd)
- Das Lenkungsgremium tagt mindestens halbjährlich. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gefasst. Dem CIO steht ein Vetorecht zu.
- ee)
- Die Leitung der Abteilung, die für die Digitalisierung der Verwaltung zuständig ist sowie der Beauftragte für Informationssicherheit des Freistaates Sachsen nehmen an den Sitzungen des Lenkungsgremiums beratend teil.
- ff)
- Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung.
- b)
- Fachebene
- aa)
- Auf der Fachebene wird der Arbeitskreis Digitale Transformation (AK DigiT) als Fachgremium gebildet. Dieses Fachgremium befasst sich mit den organisatorischen, personellen, haushalterischen und technischen Sachverhalten der digitalen Transformation. Es dient dem ressortübergreifenden Erfahrungs- und Informationsaustausch hinsichtlich operativer Fragestellungen der digitalen Transformation. Es hat den Auftrag, inhaltliche Themen der Weiterentwicklung der digitalen Transformation aufzugreifen und entsprechende Entscheidungsbedarfe zu identifizieren.
- bb)
- Der Arbeitskreis Digitale Transformation ist das Entscheidungsgremium für alle fachlichen Fragestellungen der digitalen Transformation der Staatsverwaltung. In seinem Zuständigkeitsbereich fasst das Fachgremium abschließende Beschlüsse. Darüber hinaus bereitet es politische und strategische Beschlüsse der Lenkungsebene fachlich vor. Dafür kann es die operative Ebene mit fachlichen Zuarbeiten beauftragen.
- cc)
- Das Gremium wird von der Leitung der Abteilung, die für die Digitalisierung der Verwaltung zuständig ist, einberufen, die auch den Vorsitz führt.
- dd)
- Dem Gremium gehören die für das Themengebiet digitale Transformation der Verwaltung zuständigen Referatsleitungen der Staatsministerien sowie der oder die Beauftragten für Informationssicherheit des Freistaates Sachsen an. Beratende Mitglieder sind die Landtagsverwaltung, der Sächsische Rechnungshof, der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte sowie der zentrale IT-Dienstleister der Staatsverwaltung. Der Arbeitskreis Digitale Transformation kann weitere beratende Personen zu einzelnen Themen hinzuziehen.
- ee)
- Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung.
- c)
- Operative Ebene
- Auf der operativen Ebene werden Arbeitsgruppen gebildet. Sie befassen sich mit Fachthemen und berichten an die Fachebene. Sie werden auf Initiative der Fachebene eingesetzt, die auch deren Leitung bestimmt.
IV.
Steuerungsplan Digitale Transformation
- 8.
- Der Steuerungsplan Digitale Transformation enthält:
- a)
- Wesentliche Digitalisierungsmaßnahmen
- Wesentliche Digitalisierungsmaßnahmen umfassen Leistungen, die zentral und standardisiert bereitgestellt werden, um ressortübergreifend gleichartige Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sie für mehr als vier Behörden oder Einrichtungen verschiedener Ressorts bereitgestellt werden und sie eine hohe Bedeutung für die Erfüllung politischer, wirtschaftlicher oder fachlicher Anforderungen haben.
- b)
- Federführendes Staatsministerium
- Die Federführung für eine Digitalisierungsmaßnahme hat das Staatsministerium, das diese wesentliche Digitalisierungsmaßnahme fachlich oder technisch leitet oder durch das Lenkungsgremium als federführend bestimmt wurde.
- c)
- Digitalisierungsbudget
- Das Digitalisierungsbudget umfasst alle erforderlichen Haushaltsmittel zur Umsetzung der wesentlichen Digitalisierungsmaßnahmen.
V.
Aufstellung und Vollzug des Steuerungsplans Digitale Transformation
- 9.
- Die Aufstellung und der Vollzug des Steuerungsplans Digitale Transformation wird im Auftrag des CIO durch die CIO-Organisation im Benehmen mit den Staatsministerien in den Gremien Digitale Transformation gesteuert. Die Staatsministerien, in deren Geschäftsbereich wesentliche Digitalisierungsmaßnahmen angestrebt werden, informieren hierüber regelmäßig in den jeweiligen Gremien.
- 10.
- Die Aufstellung des Steuerungsplans Digitale Transformation erfolgt durch die Fachebene. Die jeweiligen Digitalisierungsmaßnahmen sind nach einem vom Lenkungsausschuss Digitale Transformation zu beschließenden Bewertungssystem zu priorisieren. Der Steuerungsplan Digitale Transformation wird dem Lenkungsgremium im der Haushaltsaufstellung vorangehenden Jahr bis zum 30. November, im Übrigen nach Bedarf, zur Beschlussfassung vorgelegt.
- 11.
- Im Vollzug des Steuerungsplans Digitale Transformation auftretende geänderte Anforderungen werden insbesondere bezüglich der fachlichen Entwicklungen, des Umsetzungszeitraums und der Finanzbedarfe (Mehr- und Minderbedarfe) in den Gremien Digitale Transformation unverzüglich erörtert und bei Erfordernis durch Neuaufstellung des Steuerungsplans Digitale Transformation abgebildet. Hierbei werden im Steuerungsplan Digitale Transformation bisher nicht berücksichtigte, aber zwischenzeitlich notwendige Digitalisierungsmaßnahmen einbezogen. Der so angepasste Steuerungsplan Digitale Transformation wird dem Lenkungsgremium zur Beschlussfassung vorgelegt.
- 12.
- Die im Steuerungsplan Digitale Transformation enthaltenen wesentlichen Digitalisierungsmaßnahmen werden fachlich und technisch zentral durch das jeweils federführende Staatsministerium geleitet.
- Die haushalterische Steuerung des Digitalisierungsbudgets erfolgt durch die CIO Organisation.
- 13.
- Die nicht im Steuerungsplan Digitale Transformation enthaltenen ressortbezogenen Digitalisierungsmaßnahmen, die diesen zugrundeliegende ressorteigene Infrastruktur und die entsprechenden Haushaltsmittel werden durch die Staatsministerien eigenständig geplant und gesteuert, soweit dem nicht andere Regelungen der Staatsregierung entgegenstehen.
- 14.
- Weiteres kann in der Geschäftsordnung für den Lenkungsausschuss Digitale Transformation geregelt werden.
VI.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 15.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- 16.
- Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zu Planung und Steuerung von Informationstechnik und E-Government im Freistaat Sachsen vom 7. September 2011 (SächsABl. S. 1300), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 206), außer Kraft.
Dresden, den 8. Juli 2026
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Der Chef der Staatskanzlei
Dr. Andreas Handschuh
