Sechste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln
Vom 23. Juli 2026
Die VwV Stundentafeln vom 20. Juni 2018 (MBl. SMK S. 347), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 9. Juli 2024 (MBl. SMK S. 78) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 255), wird wie folgt geändert:
I.
Änderung der VwV Stundentafeln zum Schuljahr 2026/2027
- 1.
- In Ziffer III Nummer 4 wird Satz 2 gestrichen.
- 2.
- In Ziffer V Nummer 5 wird Satz 2 gestrichen.
- 3.
- In Ziffer VI Nummer 4 wird Satz 2 gestrichen.
- 4.
- Die Anlagen 1a, 1b, 1c, 1e, 2a und 2e werden durch die aus dem Anhang 1 zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtlichen Anlagen 1a, 1b, 1c, 1e, 2a und 2e ersetzt.
- 5.
- In der Anlage 2i wird im Tabellenkopf die Angabe „Werkstufe“ durch die Angabe „Berufsbildungsstufe“ ersetzt.
- 6.
- Die Anlagen 2j, 2p, 2q, 2r und 5 werden durch die aus dem Anhang 1 zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtlichen Anlagen 2j, 2p, 2q, 2r und 5 ersetzt.
II.
Änderung der VwV Stundentafeln zum Schuljahr 2027/2028
Die Anlagen 1a, 1b, 1c, 1e, 2e und 2p werden durch die aus dem Anhang 2 zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtlichen Anlagen 1a, 1b, 1c, 1e, 2e und 2p ersetzt.
III.
Inkrafttreten
Ziffer I dieser Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2026 in Kraft. Ziffer II dieser Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2027 in Kraft.
Dresden, den 23. Juli 2026
Der Staatsminister für Kultus
Conrad Clemens
