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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 1. Februar 1994 (SächsGVBl. S. 292)

Berichtigung

der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen

Vom 1. Februar 1994

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 24. November 1993 (SächsGVBl. S. 1185) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In der Überschrift „§ 36 Inkrafttreten und Außerkrafttreten“ ist „§ 36“ durch „§ 62“ zu ersetzen.
2.
Im Text zu Anlage 2 ist in Satz 5 das Wort „Form“ durch das Wort „Formel“ zu ersetzen.

Dresden, den 1. Februar 1994

Sächsisches Staatsministeriums für Kultus
Dr. Kuklinski
stellv. Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1994 Nr. 10, S. 292

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. März 1994