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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister

Vollzitat: Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister vom 27. September 1995 (SächsGVBl. S. 323)

Gesetz
zu dem Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister

Vom 27. September 1995

Der Sächsische Landtag hat am 7. September 1995 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem am 6. März 1995 in Wismar unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 27. September 1995

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
in Vertretung

Dr. Hans Geisler
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1995 Nr. 26, S. 323
    Fsn-Nr.: 470-5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 21. Oktober 1995