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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für Lehrberufe (EU-EWR-Lehrer)

Vollzitat: Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für Lehrberufe (EU-EWR-Lehrer) vom 27. August 1997 (SächsGVBl. S. 541)

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1997 Nr. 17, S. 541

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. September 1997