Gesetz
 
      zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz
 
      Vom 23. Juni 1994
Der Sächsische Landtag hat am 23. Juni 1994 das folgende Gesetz beschlossen:
 Artikel 1 
        
 Zustimmung zum Vertrag 
 
      1Dem am 4. Mai 1994 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz einschließlich des Schlußprotokolls wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
 Artikel 2 
        
 Schlußbestimmung 
 
      (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) 1Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.1
2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.2
Dresden, den 23. Juni 1994
 Der Landtagspräsident 
        
 Erich Iltgen
      
 Der Ministerpräsident 
        
 Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
      
 Der Staatsminister der Justiz 
        
 Steffen Heitmann
      
 

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