Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1993
Vollzitat: Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1993 vom 29. März 1993 (SächsGVBl. S. 283)
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