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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen an kirchlichen Bildungseinrichtungen

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen an kirchlichen Bildungseinrichtungen vom 10. Februar 1993 (SächsABl. S. 264), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 295)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen an kirchlichen Bildungseinrichtungen

Vom 10. Februar 1993

Auf der Grundlage von Artikel 37 des Einigungsvertrages werden folgende Richtlinien erlassen:
Die Abschlüsse der nachstehenden kirchlichen Bildungsgänge werden Fachhochschulabschlüssen gleichgestellt:

  1. Ausbildung am Diakonenhaus Moritzburg einschließlich des Parallelkurses in Leipzig,
  2. Ausbildung am Amalie-Sieveking-Haus Radebeul,
  3. Katechetische Lehrgänge beim Theologischen Seminar in Leipzig.

Inhabern dieser Abschlüsse wird auf Antrag die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Diplom-Religionspädagoge (FH), abg. Dipl.-Religionspädagoge (FH)“, zuerkannt.
Für die Antragstellung gilt § 4 Abs. 1 der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 30. Januar 1992 SächsABl. Sonderdruck 1/1992.

Dresden, den 10. Februar 1993

Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1993 Nr. 9, S. 264
    Fsn-Nr.: 711-V93.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. März 1993