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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Änderung des Erlasses des Staatsministers für Soziales, Gesundheit und Familie über die Bildung eines Beirates für Tierschutz

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Änderung des Erlasses des Staatsministers für Soziales, Gesundheit und Familie über die Bildung eines Beirates für Tierschutz vom 24. April 1998 (SächsABl. S. 371)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
zur Änderung des Erlasses des Staatsministers für Soziales, Gesundheit und Familie über die Bildung eines Beirates für Tierschutz

Az.: 61-9160.50/1

Vom 24. April 1998

Artikel 1

Der Erlaß des Staatsministers für Soziales, Gesundheit und Familie über die Bildung eines Beirates für Tierschutz vom 14. Oktober 1992 (SächsABl. 1993 S. 101), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 18. November 1997 (SächsABl. S. 1269), wird wie folgt geändert:

Nummer 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Sie erhalten Reisekostenvergütung, Sitzungsentschädigung und Verdienstausfall nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV-Beiratsentschädigung) vom 14. März 1997 (SächsABl. S. 417)“.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.

Dresden, den 24. April 1998

Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1998 Nr. 21, S. 371

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1998