1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über die Klarstellung zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz vom 4. Mai 1994 bezüglich des Amtes Schenkenländchen

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über die Klarstellung zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz vom 4. Mai 1994 bezüglich des Amtes Schenkenländchen vom 17. Juli 1997 (SächsGVBl. S. 500)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über die Klarstellung zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz vom 4. Mai 1994 bezüglich des Amtes Schenkenländchen

Vom 17. Juli 1997

In dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz vom 4. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 1059) blieb das im Land Brandenburg gelegene Amt Schenkenländchen bei der Beschreibung der territorialen Erstreckung im Schlußprotokoll zu Artikel 2 unerwähnt.

Die vertragsschließenden Seiten haben durch Note des Sächsischen Staatsministers der Justiz vom 21. März 1997, durch Note des Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vom 15. April 1997 sowie durch Note des Apostolischen Nuntius in Deutschland vom 18. April 1997 festgestellt, daß

a)
die Auslassung des Amtes Schenkenländchen bei der Beschreibung der territorialen Erstreckung des Bistums Görlitz im Schlußprotokoll zu Artikel 2 des Vertrages vom 4. Mai 1994 eine offenbare Unrichtigkeit darstellt und auf einem Versehen beruht,
b)
durch die Bestimmung der kirchlichen Dekanate in Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages vom 4. Mai 1994 das Amt Schenkenländchen zweifelsfrei dem Bistum Görlitz zugeordnet worden ist und
c)
eine Ergänzung des Vertrages nicht notwendig ist, weil der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien, das Amt Schenkenländchen dem territorialen Geltungsbereich des Bistums Görlitz zuzuordnen, zweifelsfrei feststeht.

Dresden, den 17. Juli 1997

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1997 Nr. 15, S. 500

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. Juni 1994