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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern der Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes

Vollzitat: Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern der Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 28. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 306)

Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
der Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes

Vom 28. Oktober 2005

Die Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 176), wird wie folgt berichtigt:

„§ 40
In-Kraft-Treten

(1) (In-Kraft-Treten)

(2) Die Vorschriften des Fünften Abschnittes finden mit der Maßgabe Anwendung, dass solche Beiträge nur erhoben werden können, wenn die Anschaffung, Herstellung oder der Ausbau der Verkehrsanlagen sowie der Straßen und Wege nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes endgültig erfolgt ist.“

Dresden, den 28. Oktober 2005

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Feist
Referatsleiter

 

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 9, S. 306

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 25. November 2005