Berichtigung
des Gesetzes zur Neuregelung des Stiftungsrechts im Freistaat Sachsen
Vom 3. September 2007
Das Gesetz zur Neuregelung des Stiftungsrechts im Freistaat Sachsen vom 7. August 2007 (SächsGVBl. S. 386) wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 2 wird in Spalte 3 der Tabelle die Angabe „(SächsGVBl. S. XXX) in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 386), in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
Dresden, den 3. September 2007
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Carl
Referatsleiter