1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Neuregelung des Normerlasses

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Neuregelung des Normerlasses vom 5. Juli 2014 (SächsABl. S. 858)

Artikel 2
Änderung der VwV Veröffentlichungsblätter

Ziffer II Nummer 5 Buchstabe b der VwV Veröffentlichungsblätter vom 27. Oktober 2006 (SächsABl. S. 1003), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 802), wird wie folgt gefasst:

„b)
Sollen Rechtsverordnungen der Staatsregierung oder der Staatsministerien verkündet werden, ist im Zuleitungsschreiben durch das zuständige Staatsministerium mitzuteilen, dass durch das Staatsministerium der Justiz und für Europa das Prüfattest gemäß Nummer 5 Satz 2 der VwV Normerlass vom 5. Juli 2014 (SächsABl. S. 858), in der jeweils geltenden Fassung, erteilt wurde. Für den Fall der Nichterteilung des Prüfattests gelten die Regelungen in Nummer 6 Buchstabe a Satz 2 und 3 der VwV Normerlass im Hinblick auf die Verkündung entsprechend.“

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2014 Nr. 30, S. 858
    Fsn-Nr.: 20-V14.1A

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. November 2014