1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung wasserrechtlicher Verordnungen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung wasserrechtlicher Verordnungen vom 23. November 2001 (SächsGVBl. S. 736)

Artikel 2
Änderung der Sächsischen Fischgewässerverordnung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für  Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten (Sächsische Fischgewässerverordnung – SächsFischgewV) vom 3. Juli 1997 (SächsGVBl. S. 494) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift zu § 6 wird wie folgt gefasst:
 
„§ 6
Sonstige Maßnahmen“
2.
In § 6 Satz 1 werden die Worte „Bewirtschaftungspläne nach § 6 SächsWG“ durch das Wort „Programme“ ersetzt.
3.
In § 6 Satz 2 wird das Wort „Bewirtschaftungsplänen“ durch das Wort „Programmen“ ersetzt und nach den Worten „erforderlich sind,“ die folgenden Worte „um die Verschmutzung zu verringern und“ eingefügt.

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2001 Nr. 17, S. 736

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. Dezember 2001

    Fassung gültig bis: 12. Juli 2014