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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung vom 7. Mai 2009 (SächsABl. S. 923)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung

Vom 7. Mai 2009

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung – RL ILE/2007) vom 18. Oktober 2007 (SächsABl. S. 1601), zuletzt geändert durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 17. Januar 2009 (SächsABl. S. 301), wird wie folgt geändert:

1.
Kapitel A 2 wird wie folgt gefasst:
„A 2 Zuwendungsempfänger
Zu A 1.4
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Breitbandtechnologie können abweichend zu Nummer 2.4.1 auch Landkreise Zuwendungsempfänger sein.“
2.
In Kapitel A 4 Unterkapitel A 4.1 Verweis zu A 1.4 Abs. 2 wird die Angabe „74“ durch die Angabe „90“ ersetzt.
3.
In Kapitel A 4 Unterkapitel A 4.2 Verweis zu A 1.4 Satz 2 wird die Angabe „74“ durch die Wörter „bis zu 90“ ersetzt.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2009 in Kraft.

Die geänderten Fördersätze nach den Nummern 2 und 3 dieser Richtlinie gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Dresden, den 7. Mai 2009

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 22, S. 923
    Fsn-Nr.: 5563

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Mai 2009

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011